Dazu zählen Schäden und Beschwerden, die nicht auf ärztliche Fehler oder die Therapie zurückzuführen sind. (Quelle: DIE WELT 2001)
Es wird dabei zwar kein Gesetz verletzt, aber die Praxis verstößt gegen die ärztliche Ethik. (Quelle: DIE WELT 2001)
Im Laborskandal gerieten ärztliche Großlabors in den neunziger Jahren wegen unzulässiger Rabatte ins Visier der Staatsanwaltschaft. (Quelle: DIE WELT 2001)