Das Abtretungsverbot für den grenzüberschreitenden Warenverkehr bleibt weiter ein Ärgernis für die Branche. (Quelle: Welt 1997)
Sie umgingen auf vielfältige Weise das 1994 weggefallene Abtretungsverbot von Forderungen aus Warenlieferungen. (Quelle: Welt 1997)
Der Paragraph 399 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der einem Schuldner das Recht einräumt, ein Abtretungsverbot in seine allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schreiben, wurde gestrichen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)