Der Aktiennennbetrag soll auf fünf Mark umgestellt werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Mußten die Aktionäre zur Geltendmachung von Ansprüchen bisher zehn Prozent des Grundkapitals aufbringen - bei Publikumsgesellschaften fast illusorisch - sollen künftig fünf Prozent oder zwei Millionen Mark Aktiennennbetrag genügen. (Quelle: Welt 1996)
Der HV am 30. Juni wird vorgeschlagen, für 1994 an die freien Aktionäre zwölf DM Dividende auszuschütten und den Aktiennennbetrag von 50 auf fünf DM herabzusetzen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)