Eine Überschuldung liegt laut Gesetz dann vor, wenn das Vermögen des Unternehmens die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, wenn also das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesene Vermögen kleiner ist als die Verbindlichkeiten auf der Passivseite. (Quelle: Süddeutsche Online)
Zudem haben die Bankanalysten neben der Aktivseite der Bilanz auch stille Reserven auf der Passivseite (Rückstellungen) geschätzt. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Beide Banken zusammen wiesen bis Ende September vergangenen Jahres auf der Aktivseite der Bilanz eine Summe von fast 470 Mrd. DM aus. (Quelle: Tagesspiegel 1999)