Dadurch, dass seit Januar 98 den Schwerbehinderten über 60 eine Altersrente zusteht, bin ich aber jetzt ein anerkannter Altersrentner. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Beim Beantragen meiner Altersrente musste ich, um Ausfalljahre geltend zu machen, nachweisen, dass ich bis zum Abitur auf der Schulbank saß. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Zahlung von Vorruhestandsgeld begründe nach DDR-Recht keinen Anspruch auf die Zusatzrente und sei auch nicht mit einer Altersrente gleichzusetzen. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)