Angestebt wird eine Regelung, nach der jeder Autobesitzer bei der Abmeldung seines Altfahrzeuges zugleich den Entsorgungsnachweis erbringen muß. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Er geht hierbei von einem fünfjährigen Anschaffungsturnus und einem Kaufpreis von 42000 DM nach Abzug des Erlöses aus dem Verkauf des Altfahrzeuges aus (= monatlich 700 DM). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)