Wenn die Behörde wochenlang untätig bleibt, können kaum noch VietnamesInnen, AngolanerInnen und MosambikanerInnen kein Bleiberecht bekommen, weil sie in der verbliebenen Frist bis zum 31. März keinen Arbeitsvertrag mehr zustande kriegen. (Quelle: TAZ 1997)
Die meisten der 15 versteckten AngolanerInnen seien Angehörige der ethnischen Gruppen Bakango und Mbundo, die nach den Pogromen in Angolas Hauptstadt Luanda weiterhin als Hauptrisikogruppen angesehen werden müssen. (Quelle: TAZ 1994)
Man schätzt, daß heute etwa die Hälfte der rund zehn Millionen AngolanerInnen "Vetriebene" im eigenen Lande sind. (Quelle: TAZ 1990)