Der Mann war nach Auffassung des Anklagevertreters wahrscheinlich tot. Weil dies aber nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden könne, müsse dieser Fall als versuchter Mord gewertet werden. (Quelle: DIE WELT 2001)
So bittet er gleich zum Prozessauftakt um eine neue Sitzordnung für sich, den Angeklagten und Co-Anwalt Helfried Roubicek, um nicht "so unmittelbar unter den Augen" des Anklagevertreters sitzen zu müssen. (Quelle: DIE WELT 2000)
Die Verteidigung, gab Göhlich zu Protokoll, habe beim Behördenleiter der Staatsanwaltschaft, Martin Köhnke, auf eine Ablösung des Anklagevertreters, Oberstaatsanwalt Ewald Brandt, gedrängt. (Quelle: DIE WELT 2000)