Das Verwaltungsgerichts Köln lehnte nun den Antrag der FDP auf Erlass einer einstweiligen Anordung gegen ARD und ZDF mit der Begründung ab, die FDP habe "den erforderlichen Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht". (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Am Dienstag soll beim Verwaltungsgericht Potsdam eine einstweilige Anordung mit dem Ziel eines sofortigen Baustopps für das Einkaufszentrum gestellt werden, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am Wochenende mit. (Quelle: DIE WELT 2000)
Eine richterliche Anordung, um die Probe zu erzwingen, war nicht nötig. (Quelle: Berliner Zeitung 2001)