In anderen Fällen brauche sie erst tätig zu werden, wenn ein rechtskräftiges Urteil oder eine entsprechende Vereinbarung mit dem Inhaber der Registrierung die bessere Rechtsposition des Anspruchstellers bestätigt. (Quelle: DIE WELT 2001)
Die prozessuale Verwertung einer Videoaufnahme, so die Richter, sei zulässig, wenn sie berechtigten Interessen des Anspruchstellers diene und seine Ansprüche auf andere Weise nicht zuverlässig bewiesen werden könnten (Urteil vom 5. Mai 1997, 5 U 82-96). (Quelle: Süddeutsche Online)
So werden Blechschäden am Auto des Anspruchstellers überhaupt nicht ersetzt. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)