Er reichte ein ärztliches Attest ein, demzufolge er zur Antikonzeption regelmäßig Präservative benötigt, und trug vor, er habe in den Monaten Januar und Februar 1987 jeweils 47,80 DM für Verhütungsmittel aufwenden müssen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)