Bei den Diözesangerichten gibt es im Unterschied zur Rota Romana keinen Anwaltszwang. (Quelle: Die Welt 2002)
In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht, das in Mietsachen unabhängig vom Streitwert immer zuständig ist, besteht zwar kein Anwaltszwang. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Kein Anwaltszwang (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)