"Ob und in welchem Maße im nächsten Jahr die Beiträge erhöht werden müssen, hängt vom Verlauf der Beschäftigung und noch mehr von der Entwicklung der Arbeitsentgelte im zweiten Halbjahr ab." (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Für Arbeitsentgelte zwischen 401 und 800 Euro werden zum 1.1.2003 abgesenkte Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer eingeführt, wenn diese mindestens 20 Stunden je Woche beschäftigt sind. (Quelle: Die Welt Online)
Die Rentenhöhe wird durch die versicherten Arbeitsentgelte und die Versicherungszeiten des Einzelnen bestimmt. (Quelle: Die Welt 2001)