Nur öffentlich Angestellte erhalten während der Arbeitsfreistellung weiterhin ihren Lohn. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
Der sich ergebende Stundenlohn von an die 800 Mark ist nur mehr als angemessen und ganz im Zeitgeist, nachdem allerorten nach Mehrbezahlung bei gleichzeitiger totaler Arbeitsfreistellung gerufen wird. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Hat ein ganz von der Arbeit freigestelltes Betriebsratsmitglied vor der Freistellung regelmäßig Sonntagsarbeit verrichtet, so muß der Arbeitgeber diesem Betriebsratsmitglied auch nach seiner Arbeitsfreistellung die Sonntagszulage weiterbezahlen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)