Besonders ArbeitsrichterInnen kümmern sich um mehr, als Justitias Waage auszupendeln: Vier von zehn Arbeitsrichtern schlichten außerhalb des Gerichts - für Bares. (Quelle: TAZ 1997)
Familien- und Arbeitsrichterinnen können qua Rolle ausgleichend wirken, während Strafrichterinnen eine durch die Strafprozeßordnung vorgegebene, männlich vorgeprägte Autorität ausüben müssen. (Quelle: TAZ 1997)