Allerdings steht in meinem Arbeitvertrag als Bundestrainer, daß ich für Sven Ottke zuständig bin " (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Entsprechende Wertungsgesichtspunkte muß der öffentliche Arbeitgeber auch bei der Entscheidung heranziehen, ob er den Arbeitvertrag anfechten will. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)