Es dürfen nicht mehr als drei Artikel auf einem Rezept aufgeführt werden, die genaue Artikelbezeichnung ist anzugeben. (Quelle: Der niedergelassene Chirurg 1997)
Daran konnten selbst die Bälle mit der Artikelbezeichnung 'Double Happiness' nichts ändern. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)