Dabei geht es zum einen um die Frage, wer als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wird und zum zweiten darum, wer bei der Ablehnung eines Asylantrages "subsidiären Schutz" erhält. (Quelle: Neues Deutschland 2002)
Es mache auch Sinn, die gesamte Bearbeitung eines Asylantrages in einer Hand zu belassen. (Quelle: Die Welt Online)
Die Möglichkeit, gegen die Ablehnung eines Asylantrages zu klagen, müsse bestehen bleiben. (Quelle: DIE WELT 2001)