Über einzelne Werbungs-Kosten dürfe man nicht Auskunft geben, "um das Betriebsgeheimnis der Auftragnehmer zu schützen", wird da mitgeteilt. (Quelle: Die Welt 2001)
Die Vorteile für den Auftragnehmer sind noch offensichtlicher: höhere Liquidität, geringerer Aufwand für Mängelbeseitigung, schnellere Bau-Abnahme, frühere Fälligkeit der Schlussrechnung und damit früherer Beginn der Verjährungsfristen. (Quelle: Die Welt 2001)
Dieser Vertrag enthält zwei wesentliche Passagen: Der Auftragnehmer muss seine Kalkulation offen legen, und ein Lenkungsausschuss prüft für jede Änderungs- und Behinderungsmeldung, wie sie sich tatsächlich auf Kosten und Termine auswirkt. (Quelle: Die Welt 2001)