Nötig ist dafür eine vollständig ausgefüllte Ausfuhrbescheinigung, die der Käufer im Geschäft erhält. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Soweit es sich dabei um Rüstungsgüter handelt, muß der Ausführende eine Ausfuhrbescheinigung entsprechend den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes und des Kriegswaffenkontrollgesetzes in Besitz haben." (Quelle: TAZ 1994)