So solle unter anderem die Ausgleichszeit für Mehr- oder Minderarbeit von zwölf auf 24 Monate ausgeweitet werden. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Die Ausgleichszeit von acht Monaten biete den Unternehmen nun aber gute Möglichkeiten, von der Flexibilisierung Gebrauch zu machen. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die übrige disponible Ausgleichszeit können die Beschäftigten nach Absprache mit ihren Vorgesetzten entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen in Anspruch nehmen: (Quelle: TAZ 1988)