Grube kennt, wie gesagt, sogar das Ausstellungsdatum der Karte, den 16. Oktober 2001. (Quelle: Die Zeit 2002)
Die Verträge tragen, woran sich offenbar niemand störte, kein Ausstellungsdatum. (Quelle: Süddeutsche Online)
Kinokarten jedoch dürfen nach Ansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (Az: 10 U11/00) nur das Ausstellungsdatum enthalten und dürfen nicht vor Ablauf von zwei Jahren verfallen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)