Die Kasseler Richter sprachen dem Bäckermeister aber nunmehr beide Leistungen nebeneinander zu und verpflichteten die Unfallversicherung zu einer entsprechenden Nachzahlung. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die dagegen von dem Bäckermeister angestrengte Sozialgerichtsklage wurde vom Sozialgericht in Düsseldorf abgewiesen. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die Unfallversicherung erkannte zwar die Atemwegserkrankung als sogenannte Bäckerkrankheit an, rechnete aber die dem Bäckermeister gewährte Rente als sonstiges Einkommen teilweise auf die für ein Jahr bewilligte Übergangsleistung an. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)