In der Urteilsbegründung des Kartellsenats heißt es, die Trägerin der Frankfurter Wertpapierbörse habe bei Betrieb und Förderung des Börseninformationssystems für Kursdaten ihre hoheitliche Stellung nicht mißbraucht. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Noch im Verlauf dieses Jahres solle aber mit Hilfe der Deutschen Börse AG, Frankfurt, oder einer anderen Partnerbörse ein erster Schritt zur Errichtung eines Börseninformationssystems unternommen werden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)