Düsseldorf - Gemäß Paragraf 651j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben beide Seiten das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise auf Grund unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Und Nijasow hat sein Parlament angewiesen, ein Bürgerliches Gesetzbuch aus der Feder eines deutschen Juristen zu verabschieden. (Quelle: Die Zeit 1998)
Die Neufassung von Paragraf 355 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch ist auf alle Verträge anwendbar, die nach dem 31. Dezember 2001 abgeschlossen wurden. (Quelle: Süddeutsche Online)