Ein weiteres Ziel haben sich die Macher des BDSG gesetzt, das ebenfalls ganz im Sinne des Bürgers ist: Als nächstes ist geplant, die "grundlegende Neuregelung" verständlicher und leichter umsetzbar zu machen. (Quelle: Die Zeit 2001)
Neue Grundsätze des BDSG sind die "Datenvermeidung" und "Datensparsamkeit". (Quelle: Die Zeit 2001)
Seit der Neuregelung des Gesetzes falle auch Bild- und Tonträger unter das BDSG. (Quelle: Die Zeit 2001)