Die Zulage beträgt 15 Prozent der Kosten abzüglich auch hier eines Bagatellbetrags von 5 000 Mark, höchstens aber 180 Mark pro Quadratmeter. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Die Zulage des Staates beträgt grundsätzlich zehn Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (abzügl. eines Bagatellbetrags von 5 000 Mark), jedoch max. 400 Mark/m2 Wohnfläche. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)