Bonn hatte der DDR jedoch nur Bankdarlehen vermittelt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Ein verzinsliches Bankdarlehen halten sie für keineswegs verfassungswidrig und sehen weder den Gleichheitsgrundsatz noch den Vertrauensschutz verletzt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Das Bankdarlehen, auf das er sich eingelassen hatte, war viel zu klein. (Quelle: Die Zeit 2000)