Die Vertreter des Bonner Finanzministeriums verteidigten in Karlsruhe die Abschaffung der Quellensteuer, das Amnestiegesetz (das eine Nachbesteuerung nur für Erträge der Jahre 1986 und 1987 vorsah) und den Bankenerlaß mit dem Allgemeinwohl. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
Im sogenannten Bankenerlaß sichert der Staat den Kreditinstituten zu, daß sie keine Auskunft über Kontonummern, Höhe der Einlagen und Inhaber machen müssen. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
Das zeige die Amnestie von 1990 wie auch die Wiederabschaffung der Quellensteuer im Jahr 1989 und der Bankenerlaß. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)