Die Empörung der Zunft war berechtigt und nicht mehr zu zügeln; der falsche Berufsgenosse wurde nicht nur fast totgeschlagen, sondern auch noch in die Donau geworfen, was ihn, da er sich als vortrefflicher Schwimmer erwies, wieder völlig belebte. (Quelle: Max Eyth - Der Schneider von Ulm / 26. Kapitel)
Es sei einmal einer wegen der Schändung einer frischen Frauenleiche bestraft worden, den ein Berufsgenosse angezeigt hatte." (Quelle: TAZ 1990)