Sie darf nicht durch die Besatzungsmächte gestaltet werden. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
"Solch eine erniedrigende Behandlung ist ein klarer Verstoß gegen die Pflichten der Besatzungsmächte", erklärte die Menschenrechtsorganisation. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
"Eine erniedrigende Behandlung ist ein klarer Verstoß gegen die Pflichten der Besatzungsmächte", erklärte die Menschenrechtsorganisation. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)