Eine weitere Belastung des Ergebnisses könne sich auf Grund eines Abschreibungsbedarfs für gewährte Darlehen an Unternehmen ergeben, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. (Quelle: Die Welt Online)
Dann wird die Mitteilung wortkarg: Das Ergebnis könne zusätzlich belastet werden durch Abschreibungsbedarf für Darlehen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehe. (Quelle: Die Welt Online)
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats widerspricht dem künftigen Beteiligungsverhältnis an der DZ Bank. (Quelle: DIE WELT 2001)