Sachen, soweit sie Betriebsinventar (Zubehör) sind, also etwa die Einrichtung der Küche, Gastzimmer und Hotelzimmer, das gesamte Geschirr, die vorhandenen Vorräte (Weinkeller) einschließl. des etwa vorhandenen "Hotelautos" (zutr. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)