[die] 操规程。企规章制。 operating regulations, works regulations, works rules, rules of operation
德语例句
BetrVG §§ 56 Wohlfahrtseinrichtungen , 59; TVG § 4 Günstigkeitsprinzip, Effektivklausel 1. Betriebsordnungen aus der Zeit des aufgehobenen AOG können grundsätzlich vom Arbeitgeber wie vom Betriebsrat jederzeit gekündigt werden. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)