Schon mehrfach hatte Karlsruhe bemängelt, dass der Fiskus die Alterseinkünfte völlig unterschiedlich besteuert, je nachdem, ob es sich um Sozialrenten, Pensionen oder Betriebsrenten handelt. (Quelle: DIE WELT 2000)
Bisher jedoch ist der Grundsatz der nachgelagerten Besteuerung nur bei den Betriebsrenten verwirklicht. (Quelle: DIE WELT 2000)
Schließlich muss die Post rund eine Mrd. DM zusätzlich für Betriebsrenten ihrer Teilzeitbeschäftigten aufbringen, nachdem die Rechtsprechung der Europäischen Union dies festgelegt hat. (Quelle: DIE WELT 2000)