* der Freibetrag für Betriebsveräußerung und -aufgabe wird von 60 000 DM auf 100 000 DM erhöht (Quelle: DIE WELT 2000)
Diese sahen zum ersten Mal die Streichung des Paragraphen 34 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (halber Steuersatz bei Betriebsveräußerung) vor. (Quelle: DIE WELT 2000)
Oder der Steuerfreibetrag bei Betriebsveräußerung wird von jetzt 60 000 DM auf 120 000 DM angehoben. (Quelle: DIE WELT 2000)