Beträge, die über 100 000 DM hinausgingen, sollten wie bei den Betriebsveräußerungen der so genannten Fünftelung unterliegen, sagte Scheel. (Quelle: DIE WELT 2001)
So ist der Freibetrag bei Betriebsveräußerungen von 60.000 auf 100.000 Mark angehoben worden, sofern der verkaufende Unternehmer mindestens 55 Jahre alt oder berufsunfähig geworden ist. (Quelle: Die Welt 2001)
Nach der neuen Steuerreform gibt es für die Gewinne aus Betriebsveräußerungen allerdings neben dem halben durchschnittlichen Steuersatz eine Reihe zusätzlicher Erleichterungen. (Quelle: Die Welt 2001)