Ausnahmen von dieser Regelung sind laut Tarifvertrag nur per Betriebsvereinbarung möglich. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
ARBEITSZEIT: Tarifvertraglich festgelegte Arbeitszeiten können betriebsintern nicht durch einfache Absprachen geändert werden, wenn der Tarifvertrag dafür eine förmliche Betriebsvereinbarung verlangt. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die Betriebsvereinbarung sehe vor, daß von den ursprünglich 370 abzubauenden Stellen 91 bei Adtranz in Hennigsdorf erhalten bleiben. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)