Der Gesellschaftsvertrag ist am 11. Oktober 1994 abgeschlossen und am 19. Mai 1995 abgeändert in 1 Abs. 1 (Firma), 8 (Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft und Bilanzaufstellung) und 11 (Wettbewerbsklausel). (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Maßnahmen seien bei der Bilanzaufstellung für das abgelaufene Geschäftsjahr 1995 getroffen worden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Der J. erscheint als Überschuß der Erträge über die Aufwendungen (§§242 Abs. 2, 275 HGB) in der Gewinn- und Verlustrechnung, ferner in der Bilanz unter der Passivposition A. V. dann, wenn die Bilanzaufstellung vor Gewinnverwendung erfolgt. (Quelle: Fischer Boersenlexikon)