Hierbei wird Eichborn, aus Gründen der Bilanzkontinuität wegen des eigenen Börsengangs im Frühjahr 2000, auch in 1999 als assoziiertes Unternehmen in der Konzernbilanz berücksichtigt. (Quelle: onvista Wirtschafts-News 2000)
Um solche Fehlbewertungen erkennbar werden zu lassen, fordert das Gesetz in § 252 HGB bei der Bewertung Bilanzkontinuität und Identität in den Bewertungsmethoden (Nrn. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)