Der von der Kl. gegen die Eintragung des aus dem angegriffenen Herzzeichen und "t." gebildeten Wort-/Bildzeichens erhobene Widerspruch ist von der Prüfungsstelle des Deutschen Patentamtes zurückgewiesen worden. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Auch hinsichtlich des später angemeldeten Wort-/Bildzeichens "NEURAX" stellte das Deutsche Patentamt die zeichenrechtliche Übereinstimmung mit dem Zeichen "EUREX" fest. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Außerdem war sie Inhaberin des Warenzeichens "Gespo" und des Bildzeichens "Gespal". (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)