Buchungssatz also: 'Kasse beziehungsweise Bank beziehungsweise Postgiro an Kapital.' (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der Bekl. ist aufgrund seiner Vorbildung befugt, laufende Geschäftsvorfälle zu verbuchen, die zugrundeliegenden Belege mit dem Buchungssatz zu versehen (d. h. zu kontieren) sowie Löhne und Gehälter geschäftsmäßig zu verbuchen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
In diesen Fällen muß anhand einer ordentlichen Buchführung der Unternehmung ein Rangrücktritt deutlich zu erkennen sein, z.B. dadurch, daß etwa ein entsprechender Buchungssatz getätigt wurde: (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)