Das heißt dieses Gesetz ist bereits vom Bundespräsidenten unterzeichnet. (Quelle: Die Zeit 2001)
Dabei hat das Grundgesetz gerade dies nie gewollt: Die Bundesminister werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt und entlassen; ansonsten endet ihre Amtszeit mit der des Kanzlers. (Quelle: Die Zeit 2001)
Er kann auch - wenn ihn der Hafer stechen sollte - beschließen, der Bundeskanzler möge zum Bundespräsidenten gehen und dem Staatsoberhaupt nahe legen, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. (Quelle: Die Zeit 2001)