Zwar gesteht der nach eigener Aussage "vorsichtige Kaufmann" ein, dass die Anleihe nicht günstiger sei als ein normales Darlehensgeschäft. (Quelle: Die Welt Online)
In allen anderen Bereichen, vom Arbeits- bis zum Mietverhältnis, vom Abzahlungs- bis zum Darlehensgeschäft ist dies seit langem anerkannt. (Quelle: Die Welt 2002)
Nach einer Grundsatzentscheidung des BGH kann dann der Kunde das Darlehensgeschäft rückgängig machen. (Quelle: Süddeutsche Online)