Einen Großteil seiner Geschäfte machte der Kaufmann mit Darlehensversprechen einer Phantasiebank, die als Grundstock für eine lukrative Kapitalanlage dienen sollten. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Folgt man der heute herrschenden Auffassung, hat die rechtlich unterschiedliche Behandlung von bloßem Darlehensversprechen und valutiertem Darlehen, die eine Konsequenz der Realvertragstheorie ist, generell an Überzeugungskraft verloren (19). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)