Die heute gebräuchliche 3,5 Inch-Floppy-Disk mit 1,44 Megabyte Speicher ist seit den frühen 90er Jahren Standardmethode zur Datenspeicherung. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Bereits im Volkszählungsurteil von 1983 hatte hingegen der Erste Senat grundsätzlich jegliche Datenspeicherung "auf Vorrat" für ungewisse künftige "Bedarfsfälle" als verfassungswidrig verworfen. (Quelle: Neues Deutschland 2003)
Eine "bloße Datenspeicherung auf Vorrat für ungewisse künftige Bedarfsfälle hat das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil als verfassungswidrig verworfen". (Quelle: Neues Deutschland 2003)