Bewähren sie sich, stehen die Chancen auf eine Daueranstellung gut. (Quelle: Die Zeit 2002)
Wer demnächst eine mehrmonatige Haftstrafe antritt, muss dies in der Bewerberphase um eine Daueranstellung angeben. (Quelle: Die Welt 2002)
Und gesetzt den Fall, dass aus der Daueranstellung beim neuen Arbeitgeber während oder nach der Probezeit doch nichts wird, nimmt die Transfergesellschaft sie wieder auf. (Quelle: Süddeutsche Online)