Dazu gibt es ein Dauernutzungsrecht, also keine Kündigung wegen Eigenbedarfs. (Quelle: Die Welt 2001)
Ein weiterer Vorteil genossenschaftlichen Wohnens besteht zudem in der relativen Mietsicherheit und dem Dauernutzungsrecht der Bewohner. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Mit dem brandenburgischen Kulturministerium sei jetzt Einigung erzielt worden, daß das Haus 1995 in den Besitz des Landes Brandenburg übergehe und die Gesellschaft ein Dauernutzungsrecht erhalte. (Quelle: TAZ 1995)