Die "Daumenregel" bei den Arbeitsgerichten sagt ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Niemand liege allerdings verkehrt, wenn er nach der Daumenregel vorgehe, bis zu drei Netto-Gehälter als Liquiditätsreserve in Festgeld zu halten. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Eine Daumenregel fürs heutige Bücherverlegen besagt: Ein Drittel der Titel trägt sich so eben, ein Drittel macht Verluste, und diese werden aus dem erfolgreichen dritten Drittel ausgeglichen. (Quelle: Die Zeit 1998)