Innerhalb individueller Kreditlimite für jeden Debitor verpflichtet sich der Factor, Zahlungsausfälle bis zu 100 Prozent zu erstatten. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
In der Praxis wird heute überwiegend das offene Factoring-Verfahren angewandt, bei dem die Abtretung der Forderung dem Debitor in der Regel durch einen entsprechenden Eindruck auf den Rechnungen angezeigt wird. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)